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Aktuelle Besuchsregelung

Ab sofort gilt zum Schutz unserer Bewohner folgende Besuchsregelung.

Besuchszeiten:    Montag bis Sonntag von 10.00 bis 18.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0340 501-3900.

Besuche bei den Bewohnern sind nur möglich, wenn der Besucher eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (nicht älter als 24 Stunden), einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegt. Anerkannt werden nur Bescheinigungen, welche von zugelassenen Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen ausgestellt wurden.

Ausgenommen von der Testpflicht sind:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen,
  • Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises im Sinne von § 22a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen (geimpfte Personen),
  • Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises im Sinne von § 22a Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen (genesene Personen), 
  • Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.

Wer keinen Nachweis hat, wird weiterhin von der Einrichtung getestet.

Die Testzeiten für unsere Einrichtung sind:

Montag bis Freitag von 14.00 bis 15.30 Uhr

Sonnabend und Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr

Während der 15-minütigen Wartezeit bis zum Ergebnis, ist der Aufenthalt innerhalb der Pflegeeinrichtung untersagt.

Der Eintritt ist ausschließlich über die beiden Haupteingänge möglich. Bitte nutzen Sie die Besucherklingel. Sie werden von unseren Mitarbeitern empfangen und in die Maßnahmen eingewiesen.

Besuchern die Kontakte mit Covid-19-Infizierten hatten oder sich in Quarantäne befinden sowie Personen mit Erkältungssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet.

Jeder Besucher wird erfasst, um im Bedarfsfall eine Rückverfolgung zu gewährleisten.

Im gesamten Altenpflegeheim ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für alle Besucher weiterhin verpflichtend vorgeschrieben.

Der Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen - Foyer, Speiseräume und Flure - ist unseren Besuchern nicht erlaubt.

Wir danken für Ihr Verständnis!